
Auto Expert
Gehri
AGB
Auftragsbedingungen – Kfz-Mobilservice / Diagnose & Reparatur
1. Leistungsumfang
Der Auftrag umfasst die mobile Diagnose und/oder Reparatur des Fahrzeugs gemäss den Angaben des Kunden. Die Arbeiten werden fachgerecht und nach aktuellem Stand der Technik ausgeführt.
2. Diagnosehinweis
Die Diagnose erfolgt nach bestem Wissen und mit geeigneten Prüfmitteln. Eine Garantie auf die vollständige und abschliessende Fehlererkennung wird ausgeschlossen, da komplexe Fehlerursachen nicht immer eindeutig erkennbar sind.
3. Sachgewährleistung (Privat- und Geschäftskunden)
Die gesetzliche Sachgewährleistung gemäss Art. 210 OR wird vertraglich auf 6 Monate ab Ausführungsdatum beschränkt – dies gilt für:
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Reparaturleistungen (Arbeitsausführung)
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Eingebaute Neuteile oder gebrauchte Ersatzteile
Die Gewährleistung umfasst nur Material- und Produktionsfehler. Ausgeschlossen sind Schäden durch normalen Verschleiss, unsachgemässen Gebrauch, Eingriffe Dritter oder unterlassene Wartung.
4. Haftungsausschluss
Es wird keine Haftung übernommen für Folgeschäden, die durch Weiterbetrieb eines mangelhaften oder nicht vollständig reparierten Fahrzeugs entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug nur in verkehrssicherem Zustand zu nutzen.